Mit diesem Beratungsgutschein können Sie bei einer/m BSZ Anlegerschutzanwältin/anwalt für Ihre Angelegenheit eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus und bestellen Sie damit Ihren persönlichen Beratungsgutschein.
Ja, Ich/Wir möchten der im Anmeldeformular genannten BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft beitreten. Bitte schicken Sie mir/uns einen Beratungsgutschein (BSZ® Anlegerschutz Card) und benennen Sie uns bitte eine/n spezialisierte/n Rechtsanwältin/anwalt bei der/dem wir den Gutschein einlösen können und der den individuellen Sachverhalt prüft, eine Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung durchführt und mir/uns die Chancen und Risiken eines etwaigen Vorgehens im Rahmen einer Erstberatung mitteilt. Ich beauftrage persönlich den BSZ e.V. Vertrauensanwalt mit vorgehend geschilderter Erstberatung durch Nennung der Mitgliedsnummer auf dem Gutschein. Die dadurch entstehenden Anwaltskosten sind durch den Gutschein voll abgedeckt.
Durch den BSZ® e.V. selbst werden ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt. Für den Beratungsgutschein (BSZ® Anleger Schutz Card) werden einmalig 75,00 Euro berechnet. Die weitere Mitgliedschaft in der von Ihnen gewählten Anlegerschutzgemeinschaft ist für Sie beitragsfrei. Den Beratungsgutschein zahle ich erst nach Rechnungserhalt.
BSZ® Anmeldeformular (Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)