Der BSZ e.V. empfiehlt Betroffenen, sich immer einem Aktionsbündnis anzuschließen.
Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Vertrauensanwälte, welche mit einem solchen Aktionsbündnis zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Hiermit beantrage ich gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von Euro 75,00 (inkl. Mehrwertsteuer) die Aufnahme zu einem BSZ e.V. Aktionsbündnis. Darüber hinaus erhalte ich Zugang zu dem internen Geschädigtenforum www.einrede.de und bekomme jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter recht§billig.
Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie – umgehend per Post – die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, weitere Informationen sowie eine Rechnung über die einmalige Schutzgebühr in Höhe von Euro 75,00. Weitere Kosten durch den Beitritt zu der BSZ e.V. Aktionsbündnis entstehen Ihnen nicht. Es werden auch keine Folgebeiträge erhoben.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages in das BSZ-Aktionsbündnis wird noch kein Auftrag erteilt, welcher ein Mandatsverhältnis mit einem Vertrauensanwalt begründet. Wir werden Ihre Unterlagen in Ihrem Auftrag an einen unserer unabhängigen Vertrauensanwälte weiterleiten und ihn für Sie beauftragen, diese Unterlagen auszuwerten. Dieser wird sich sodann mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen und Ihre Unterlagen bewerten. Die Kosten dieser anwaltlichen Erstberatung, die Ihnen der Rechtsanwalt berechnet, werden für unsere Mitglieder und damit auch für Sie, übernommen. Der BSZ e.V. erbringt selbst keine anwaltlichen Beratungsdienstleistungen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Unterlagen an einen Vertrauensanwalt weitergeleitet werden und dieser in meinem Namen mit einer Prüfung meiner Ansprüche beauftragt wird. Diesbezüglich mir entstehende Erstberatungskosten werden für mich übernommen.