02.09.2005
Die simple Botschaft des Fondsinitiators Georg Bitterwolf kam an: „Miete kassieren und Steuervorteile mitnehmen“. Bis 1999 investierten Anleger fast € 9 Mio. in den Brentana Wohnbau Fonds II, der 50 Wohnungen in dem 1300-Seelen-Ort Dittersbach bei Chemnitz baute.
Den Anlegern wurde geraten, das Investment per Kredit zu finanzieren. Die Zinsen, so das Argument vieler Brentana-Verkäufer, könnten sie schließlich von der Steuer absetzen. Wenn die Verkäufer die Anleger überzeugt hatten, brauchten diese nur noch die von den Vermittlern gleichfalls mitgeführten Kreditverträge unterzeichnen; Kreditgeberin war in den meisten Fällen die BHW-Bank.
Tatsächlich standen viele Wohnungen leer; infolgedessen waren die Mieteinnahmen geringer als erwartet.
Der Fonds erzielte 2001 kaum die Hälfte der avisierten Einnahmen, die Bank bestand indes auf den vereinbarten Zahlungen für Zinsen und Tilgung.
Versuche, den Schaden bei den Initiatoren einzuklagen, waren bislang wenig ergiebig. Zwei Entscheidungsserien des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2004 und vom 21.03.05 ändern die Situation. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Anleger, die den Kaufpreis für die Beteiligung fremd finanzieren, unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden der finanzierende Bank entgegen halten können: Der Anleger muss falsch beraten oder nicht bzw. unzureichend über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein und die Beteiligungen und der Kreditvertrag müssen aus „einer Hand“ vermittelt worden sein.
In diesen Fällen, so die BSZ® Anlegerschutzanwälte haben die geschädigten Anleger gute Aussichten, Ihr eingesetztes Kapital zuzüglich einer angemessenen Verzinsung zurück zu erhalten.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Brentana Wohnbau Fonds“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.
Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die erste Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2005 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.