09.03.2007
Bundesgerichtshof bestätigt Urteile des OLG Karlsruhe. Ein von den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten Witt Nittel, Rechtsanwälte vertretener Anleger, der im Jahr 1993 ein Appartement im Anlageobjekt „Achat-Hotel Karlsruhe" erworben hatte, hat von der Sparkasse Karlsruhe mehr als 50.000 € Zinsen zurück erhalten.
Die im Zusammenhang mit dem Erwerb erhaltenen Darlehen muss er nicht an die Sparkasse Karlsruhe zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof wies in zwei Beschlüssen die Revisionsnichtzulassungsbeschwerde der Sparkasse Karlsruhe gegen Urteile des OLG Karlsruhe zurück (Az.: XI ZR 237/05, Beschluss vom 05.12.2006 und Az.: XI ZR 301/06 vom 23. Januar 2007).
Der Bundesgerichtshof bestätigte damit zwei Urteile des OLG Karlsruhe, welches die von einer Treuhänderin, der TUB GmbH, für den Anleger mit der Sparkasse Karlsruhe geschlossenen Darlehensverträge für unwirksam erklärt und die Sparkasse zur Rückzahlung von Zinsen verurteilt hatte. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die TUB als Treuhänderin nicht über die für diese Tätigkeiten erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt habe, so dass die ihr von dem Anleger erteilte Vollmacht nichtig sei. Auf einen so genannten Rechtsschein konnte sich die Sparkasse nicht mit Erfolg berufen. Anlegeranwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel: „Die Sparkasse hat nicht einmal mehr geltend gemacht, dass ihr die der Treuhänderin erteilte Vollmacht vor Vertragsschluss vorgelegen habe, so dass das Urteil überhaupt nicht überrascht."
Auch für einen weiteren Mandanten aus dem Objekt „Achat-Hotel Karlsruhe" konnten Witt Nittel, Rechtsanwälte mittlerweile vor dem OLG Karlsruhe ein obsiegendes Urteil erstreiten, in dem ebenfalls die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages festgestellt wurde.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Achat-Hotel Karlsruhe" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.