01.01.2007
Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29. Dezember 2006: BaFin gibt Herrn Dr. Elmar Spranger als Verantwortlichem der Ingotreu Wirtschaftsberatungs GmbH und AESTAS Plan AG i.G. (Schweiz) die Abwicklung des Einlagengeschäftes auf.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Dr. Elmar Spranger am 11. Dezember 2006 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Ferner hat die BaFin Herrn Dr. Spranger dazu verpflichtet, ihr gegenüber die erfolgte Abwicklung durch Rückzahlungsnachweise zu belegen.
Herr Dr. Spranger ist Geschäftsführer der Ingotreu Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Ingolstadt, die als Treuhänderin eines als "AESTAS Plan AG i.G." bezeichneten Unternehmens aus St. Gallen (Schweiz) auftrat. Die "AESTAS Plan AG i.G.", deren Mit-Verantwortlicher Herr Dr. Spranger ist, entfaltete selbst keine Geschäftstätigkeit. Dennoch wurden in ihrem Namen mit Anlegern "Deposit-Invests" vereinbart und Gelder auf verschiedenen Konten entgegengenommen. Die Vertragsbedingungen der "Deposit-Invests" sahen dabei eine garantierte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals vor.
Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder unter dem Namen der "AESTAS Plan AG i.G." betreibt Herr Dr. Spranger das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Dr. Spranger, die von den Kunden angenommen Gelder unverzüglich und vollständig an diese zurück zu überweisen.
Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da Herr Dr. Spranger das Einlagengeschäft bisher nicht durch die unverzügliche Rückzahlung der Anlegergelder an die Kapitalgeber abgewickelt hat. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AESTAS Plan AG i.G." anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.