BSZe.V.AnlegerschutzkanzleiCLLBRechtsanwälteerstreitenerstesUrteilgegenJuragent
12.08.2009

Die Anleger der diversen Juragent Prozesskostenfonds PKF I bis PKF IV haben in den letzten Tagen verstärkt Anschreiben von Vereinen, Anlegeranwälten und/oder Beiräten der Fonds erhalten, die fast alles das gleiche Ziel vor Augen hatten: Die Akquise von neuen Mandaten in Sachen Juragent

 



Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.

Der erste Anleger wurde nun vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg für seine frühe Entschlossenheit belohnt. Mit Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 23.07.2009 wurde die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttung für das Jahr 2008 in Höhe von € 900,00 verurteilt.  Zudem muss die Juragent KG nach dem Urteilsspruch auch die dem Kläger entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen.

Durch dieses Urteil ist der Anleger nun in der Lage, die der Fondsgesellschaft gegenüber der Geschäftsführung und weiteren Verantwortlichen der Juragent zustehenden Schadenersatzansprüche zu pfänden. Der Anleger kann zudem im Rahmen der Vollstreckung auch auf sämtliche Ansprüche zugreifen, die dem Juragent Fonds gegenüber der Initiatorin, der Juragent AG zustehen.

Zur Verbesserung der prozesstaktischen Situation der Anleger der diversen Juragent Fonds ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte auch weiterhin an einem Informationsaustausch mit Beiräten, Rechtsanwälten und Anlegern interessiert. Aus Sicht der Kanzlei ist ein erfolgreiches Vorgehen im Fall Juragent nur dann sichergestellt, wenn sich alle Beteiligten zusammenschließen und die ihnen jeweils vorliegenden Informationen im Interesse alle Anleger austauschen.

Das vorliegende Urteil zeigt, dass auch die Gerichte überzeugt werden können, zu Gunsten der Anleger der Juragent KGs zu entscheiden. Anleger der Juragent Fonds sollten auf keinen Fall durch die Vielzahl von Werbe- und Informationsschreiben verwirren, sondern sich durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Juragent"  anzuschließen.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
 
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