14.02.2008
Wegen des anhaltend großen Informationsbedarfs zu „VIP Medienfonds 3 und 4" bietet der BSZ® e.V. nochmals eine Telefonkonferenz zu diesem Thema an.
In der bereits gelaufenen Konferenz konzentrierte sich das Interesse der Teilnehmer auf die aktuellen Beschlussvorlagen der Geschäftsführung zum VIP Medienfonds 4, den Stand des Steuerverfahrens und auf die Grundlagen von Schadensersatzansprüchen in diesem Fall. Auch für diese zweite Veranstaltung konnte der BSZ® e.V. als Konferenzleiter Herrn Rechtsanwalt Wolf von Buttlar von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) gewinnen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.