29.10.2007
Die Ereignisse überschlugen sich in den letzten Wochen bei den VIP Medienfonds 3 und 4.
Nachdem die Gesellschafterversammlungen vertagt und die Geschäftsführung auf zweifelhafte Weise ausgewechselt wurde, wurden Anleger mit einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren über die Inanspruchnahme der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers konfrontiert.
Mit Beschluss vom 08.10.2007 hat des Weiteren das Finanzgericht München in seiner Entscheidung bestätigt, dass die Steuervorteile der Anleger der VIP Medienfonds nicht anerkannt werden. Positiv ist zu vermelden, dass das Musterverfahren nach KapmuG unmittelbar bevorsteht und die Anzeichen sich verdichten, dass der Vertrieb für die Schäden der Anleger erfolgreich in die Haftung genommen wird.
Aufgrund zahlreicher Anfragen in den letzten Wochen bietet der BSZ® e.V. durch seine Vertrauensanwälte eine Informationsveranstaltung an, um dem großen Informationsbedarf der Anleger gerecht werden zu können.
Die Veranstaltung findet am 17.11.2007, 11.00 Uhr in 70597 Stuttgart, statt.
Schwerpunkt der Veranstaltung werden folgende Themen sein:
- Stellungnahme zur Auswechslung der Geschäftsführung
- Die steuerliche Situation im Hinblick auf den Beschluss des Finanzgerichts München vom 08.10.2007.
- Ergebnisse der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen die Commerzbank AG, die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG und die VIP Vermögensberatung München GmbH.
- Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.