03.04.2007
Am gestrigen Montag wurde vor dem Landgericht München I der Prozess gegen den Initiator der VIP Medienfonds 3 und 4 Herrn Andreas Schmid eröffnet. Die Staatsanwaltschaft legt Herrn Andreas Schmid Steuerhinterziehung und Untreue zur Last. Die in München ansässige BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte war vor Ort und wird mit Ihren Mitarbeitern und der Unterstützung von Kollegen den Strafprozess weiter verfolgen.
Der Ausgang des Prozesses wird nach Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der VIP-Anleger haben. „Eine Verurteilung von Herrn Andreas Schmid würde die Chancen der Anleger bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen deutlich verbessern", so der Jurist.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB, deren Kanzleisitz sich unweit des Strafgerichts befindet, werden daher mit Unterstützung von Kollegen den Strafprozess weiter intensiv verfolgen, um die Erkenntnisse des Strafverfahrens auch für die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der von ihnen vertretenen Mandanten nutzbar zu machen.
Der Prozess, für den 32 Verhandlungstage anberaumt wurden, wird von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Huberta Knöringer geleitet. Diese hat bereits Erfahrung mit der Verurteilung bekannter Persönlichkeiten. So mussten sich beispielsweise Boris Becker und die EM.TV- Gründer Thomas und Florian Haffa vor ihr verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft vorliegend dem Angeklagten Schmid vor, ca. 80 % des von den Anlegern des VIP 3 und VIP 4 Medienfonds eingesammelten Geldes nicht in Filmproduktionen angelegt sondern quasi als Festgeld zu der jeweils beteiligten Bank weitergeleitet zu haben.
Dieses Verhalten führt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dazu, dass zu Unrecht Steuervorteile erzielt wurden.
Diese Ansicht der Staatsanwaltschaft teilen auch die Finanzbehörden. Das zuständige Finanzamt München II hat mittlerweile sowohl den Grundlagenbescheid für den VIP Medienfonds 3 als auch für den VIP Medienfonds 4 geändert, mit der Folge, dass sämtliche Anleger der vorgenannten VIP Medienfonds sich nun Steuernachforderungen ausgesetzt sehen.
Der gesamte Sachverhalt ist sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht sehr komplex. Der Staatsanwalt benötigte gestern alleine für das Verlesen der Anklageschrift mehr als zwei Stunden.
Die Verteidigerin des Mitangeklagten Herrn Andreas Grosch beantragte demgemäß die Aussetzung der Verhandlung bis die diesem Fall zugrunde liegenden steuerlichen Probleme vom Bundesfinanzhof geklärt sind. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger von Herrn Andreas Schmid wandten sich aber gegen diesen Antrag.
Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die drei erfahrenen Anlegerkanzleien CLLB (München), Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) vertreten.