AntragzumBeitrittzueinerBSZ®e.V.Interessengemeinschaft

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  

Hiermit beantrage ich gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von Euro  75,00 (inkl. Mehrwertsteuer)  die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Darüber hinaus  erhalte ich Zugang zu dem internen Geschädigtenforum www.einrede.de und bekomme jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter recht§billig. Außerdem erhalte ich mit der Anmeldebestätigung meine persönliche BSZ e.V. Anleger SchutzCard.

Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie, umgehend per Post die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, weitere Informationen sowie eine Rechnung über die einmalige Schutzgebühr in Höhe von Euro  75,00. Weitere Kosten durch den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft entstehen Ihnen nicht. Es werden auch keine Folgebeiträge erhoben.

 
Firma:
*Vorname:
*Nachname:
*Straße:
*PLZ: *Ort:
Telefon:
Fax:
*E-Mail-Adresse:
Rechtschutzversichert:
*Name der Interessengemeinschaft oder des Unternehmens gegen welches Sie Ansprüche anmelden wollen:
*Ich bin mit den oben genannten Punkten einverstanden: Ja
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg
Fax: 06071 / 9816829
E-Mail:bsz-ev@t-online.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
*Von dieser Widerrufsbelehrung habe ich Kenntnis erlangt: Ja
 
 
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