Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Hiermit beantrage ich gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von Euro 75,00 (inkl. Mehrwertsteuer) die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Darüber hinaus erhalte ich Zugang zu dem internen Geschädigtenforum www.einrede.de und bekomme jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter recht§billig. Außerdem erhalte ich mit der Anmeldebestätigung meine persönliche BSZ e.V. Anleger SchutzCard.
Nach Absendung dieses Formulars erhalten Sie, umgehend per Post die Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung, weitere Informationen sowie eine Rechnung über die einmalige Schutzgebühr in Höhe von Euro 75,00. Weitere Kosten durch den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft entstehen Ihnen nicht. Es werden auch keine Folgebeiträge erhoben.